Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infos zu logistik-jobs.de
März 2018

Präambel

Die logistik jobs GmbH mit Sitz in Magdeburg betreibt u.a. auf den Internet-Webseiten www.logistik-jobs.de.de, www. logistik-karriere.de, www.logistics.careers, www.supply-chain-jobs.de und www.logistics-jobs.com, ein Karriereportal für Logistik-Fach- und Führungskräfte (nachfolgend kurz: "Internetportal"). Auf dem Internetportal können Nutzern folgende Dienste bereitgestellt werden:

Für Stellenanbieter:
  • Schaltung von Anzeigen mit Stellenangeboten
  • Recherche nach passenden Bewerbern anhand von Bewerberprofilen
Für Stellensuchende:
  • Recherche nach veröffentlichten Anzeigen mit Stellenangeboten
  • Bewerbung auf Stellenanzeigen
  • Erstellung und Veröffentlichung von Bewerberprofilen
  • Recherche nach Informationen zum Thema Logistik und Karriere

Für die Nutzung des Internetportals durch (Stellensuchende und Stellenanbieter) und die hiermit im Zusammenhang stehenden Abschlüsse von Verträgen zwischen der logistik jobs GmbH als Auftragnehmerin und Auftraggebern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: "AGB").

§ 1 Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Verträge der logistik jobs GmbH und ihren jeweiligen Auftraggeber. Es gelten ausschließlich die AGB der logistik jobs GmbH. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers oder Nutzers gelten nicht. Sie finden nur dann Anwendung, wenn Ihnen die logistik jobs GmbH ausdrücklich, schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Dienste ohne Registrierung/Beauftragung: Bei solchen Diensten des Internetportals, die ohne Registrierung und/oder Beauftragung in Anspruch genommen werden können (z.B. Recherche nach Stellenangeboten), stellt die Bereitstellung der Website durch die logistik jobs GmbH ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines vertragsähnlichen Nutzungsverhältnisses dar. Mit der Nutzung der bereitgestellten jeweiligen Dienste wird dieses Angebot jeweils angenommen.

(2) Dienste mit Registrierung und/oder bei Beauftragung: Für Dienste, deren Nutzung einer Registrierung und/oder Beauftragung bedarf (z.B. Schaltung von Stellenanzeigen), stellt die Bereitstellung der Website ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst dann, wenn die logistik jobs GmbH diesen ausdrücklich schriftlich oder durch eine E-Mail gegenüber dem Auftraggeber bestätigt oder ein Auftrag von der logistik jobs GmbH ausgeführt wird. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot der logistik jobs GmbH annimmt.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Allgemeine Regeln zur Schaltung von Stellenanzeigen

(1) Grundsätzlich kann nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber veröffentlicht werden, es sei denn die logistik jobs GmbH und der Auftraggeber treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung.

(2) Der Auftraggeber trägt für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Stellenanzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen die alleinige Verantwortung. Die logistik jobs GmbH ist nicht verpflichtet, die Stellenanzeigen auf eine mögliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die logistik jobs GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags zur Veröffentlichung der Stellenanzeige gegen die logistik jobs GmbH erwächst.

(4) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung von Anzeigen geschützte Bild- und/oder Markenrechte benutzt werden, wird mit einer Beauftragung der logistik jobs GmbH die Genehmigung zu deren Nutzung im Rahmen des Auftrags zur Veröffentlichung der Stellenanzeige erteilt. Der Auftraggeber sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er zur Erteilung der entsprechenden Genehmigung autorisiert ist.

(5) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige html-Daten (Quelltexte oder Links) durch den Auftraggeber, bzw. durch einen für ihn tätigen Dritten zur Verfügung gestellt werden, räumt der Auftraggeber der logistik jobs GmbH das Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige auf alle erforderliche Arten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der beauftragten Veröffentlichung der Stellenanzeige durch die logistik jobs GmbH stehen. Der Auftraggeber sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er zur Erteilung der entsprechenden Genehmigung autorisiert ist.

(6) Der Beginn der Veröffentlichung der Stellenanzeige erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich, spätestens jedoch am zweiten Werktag, nach Abschluss des jeweiligen Anzeigenauftrages.

(7) Der Auftraggeber hat die Verpflichtung die für die beauftragte Anzeigenschaltung erforderlichen Stellenanzeigendaten, Texte, Bilder, Logos und Angaben vollständig an die logistik jobs GmbH zu übermitteln. Verzögerungen bei der Veröffentlichung, die infolge fehlender und/oder unvollständig gelieferter Bestandteile der Stellenanzeige durch den Auftraggeber erfolgen, hat die logistik jobs GmbH nicht zu vertreten.

(8) Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf dem Internetportal veröffentlichten Stellenanzeigen durch Dritte kopiert, neu verlinkt und so als Angebote Dritter dargestellt werden können. Die logistik jobs GmbH versucht im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen diese Art der Nutzung zu unterbinden. Sollte es trotz der o.g. Bemühungen der logistik jobs GmbH zum unberechtigten Kopieren und/oder einer unberechtigten Verlinkung der beauftragten Stellenanzeige kommen, so kann der Auftraggeber gegen die logistik jobs GmbH hieraus keinerlei Ansprüche geltend machen.

(9) Die logistik jobs GmbH hat das Recht aber nicht die Verpflichtung nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Stellenanzeige aufzubewahren oder zu archivieren. Auf Wunsch des Auftraggebers werden alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten der Stellenanzeige z.B. Quelltexte, Bilder, Texte, Logos und Vorlagen gelöscht.

§ 4 Besondere Pflichten des Auftraggebers bei Stellenanzeigen

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der logistik jobs GmbH, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Insbesondere dürfen Bewerber gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Zudem darf die Stellenanzeige nicht gegen das Verbot der unlauteren, irreführenden oder sonst wettbewerbswidrigen Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und nicht gegen strafrechtliche und datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

(2) Der Auftraggeber der Stellenanzeige trägt die alleinige presse- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für die von ihm gelieferten und zur Veröffentlichung auf dem Internetportal bestimmten Inhalte. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftragnehmer, dass er über die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten der Stellenanzeige alle zur Veröffentlichung im Internet erforderlichen Nutzungsrechte speziell Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten verfügt und bzw. darüber verfügen darf.

(3) Der Auftraggeber der Stellenanzeige trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm gelieferten und zur Veröffentlichung auf dem Internetportal bestimmten Inhalte. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftragnehmer, dass die gelieferten Dateien bzw. Links den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Veröffentlichung im Internet entsprechen. Dies gilt insbesondere für rechtliche Hinweise zur Erhebung, Nutzung und Speicherung von Daten (z.B. Nutzung von Cookies) durch den Auftraggeber.

(4) Auf erstes Anfordern stellt der Auftraggeber die logistik jobs GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße der beauftragten Stellenanzeige, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen die logistik jobs GmbH geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

§ 5 Besondere Rechte der Auftragnehmerin bei Stellenanzeigen

(1) Die logistik jobs GmbH als Auftragnehmerin behält sich vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen. Ein solches Recht besteht insbesondere dann, wenn der Inhalt des Auftrages gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für die logistik jobs GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) Die logistik jobs GmbH behält sich ferner das Recht vor, bereits veröffentlichte Elemente wieder von dem Internetportal zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen die unter § 5 Abs. 1 genannten Kriterien verstoßen, bzw. die weitere Veröffentlichung für die logistik jobs GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, soweit in der Stellenanzeige des Auftraggebers Links gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit im Sinne des vorstehenden Satzes unzulässigen Inhalten führen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Eine Verpflichtung der logistik jobs GmbH zur vorherigen Abmahnung besteht nicht.

§ 6 Entgelte, Zahlung und Verzug

(1) Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede zahlt der Auftraggeber an die logistik jobs GmbH für seinen Anzeigenauftrag die sich aus der auf dem Internetportal abrufbaren, aktuellen Preisliste ergebende Vergütung.

(2) Die auf der Preisliste genannten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise, exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Maßgebend für die aktuelle Gültigkeit der Preise, ist die Preisliste die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von der logistik jobs GmbH im Internet veröffentlicht wird.

(4) Die logistik jobs GmbH stellt die Rechnung gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar nach Veröffentlichung der Stellenanzeige bzw. nach erfolgtem Beginn der Laufzeit der von der logistik jobs GmbH zu erbringenden Leistungen.

(5) Die logistik jobs GmbH übersendet die Rechnungen grundsätzlich als PDF-Datei. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Versand auch postalisch erfolgen.

(6) Die von der logistik jobs GmbH gestellten Rechnungen sind, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(7) Tritt ein Verzugs- oder Stundungsfall ein, so werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Rechnung gestellt.

(8) Gerät der Auftraggeber mit der Begleichung des Rechnungsbetrags in Verzug, ist die logistik jobs GmbH berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Erbringung von vereinbarten Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen vorläufig auszusetzen.

(9) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 7 Beendigung des Anzeigenvertrages

(1) Es erfolgt keine automatische Verlängerung der beauftragten Anzeigenschaltung durch die logistik jobs GmbH. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Anzeigenschaltung.

(2) Verletzt der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten behält sich die logistik jobs GmbH eine außerordentliche Kündigung des Vertrags vor. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Auftraggeber Insolvenz anmeldet.

§ 8 Kandidatenprofile

(1) Der Ersteller eines Kandidatenprofils erstellt und verwaltet sein Profil eigenverantwortlich über den dafür vorgesehenen Bereich auf dem Internetportal. Bei der Erfassung und Hinterlegung eines Kandidatenprofils sind durch den Nutzer richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Daten Dritter dürfen ohne deren schriftliche Einwilligung nicht verwendet werden. Der Ersteller eines Kandidatenprofils trägt für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, die alleinige Verantwortung.

(2) Die logistik jobs GmbH ist nicht verpflichtet, die Kandidatenprofile auf eine mögliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.

(3) Der Ersteller eines Kandidatenprofils sichert mit der Veröffentlichung seines Profils zu, dass er über die von ihm eingestellten Inhalte frei verfügen darf und nicht gegen Rechte Dritter insbesondere Namensrechte, Kennzeichenrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.

(4) Der Ersteller eines Kandidatenprofils trägt dafür Sorge, dass die Inhalte seines Profils bzw. deren Veröffentlichung auf dem Internetportal nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Insbesondere darf das Kandidatenprofil nicht gegen das Verbot der unlauteren, irreführenden oder sonst wettbewerbswidrigen Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen.

(5) Der Ersteller eines Kandidatenprofils ist verpflichtet, die von der logistik jobs GmbH erhaltenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, und die logistik jobs GmbH im Falle des Verlusts oder des Verdachts einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu unterrichten.

(6) Die logistik jobs GmbH ist jederzeit berechtigt, Kandidatenprofile ohne vorherige Abmahnung zu löschen, wenn ein Verstoß gegen die unter § 8 Abs. 1 ff. genannten Kriterien erkennbar ist. Das Recht zur Löschung gilt auch für Kandidatenprofile, die längere Zeit (X > 3 Jahre) nicht aktualisiert worden sind.

§ 9 Kommunikation über das Internetportal

(1) Das Internetportal bietet an verschiedenen Stellen die Möglichkeit der Kommunikation zwischen den beteiligten Partnern. Die Kommunikation darf nicht beleidigen, diskriminieren, bedrohen, sexuell belästigen, stalken, mobben oder in sonstiger Weise belästigen.

(2) Für Verstöße gegen die unter § 9 Abs. 1 genannten Auflagen haftet ausschließlich der für die Kommunikation verantwortliche Nutzer.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung eines Anzeigenauftrags erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie treffen zudem alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht, für Informationen die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

(3) Wird durch einen der Vertragspartner erkannt, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen in den Besitz eines Dritten gelangt sind oder unmittelbar gelangen könnten, so wird er den anderen Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren.

(4) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung eines Auftrags weiter.

(5) Der Auftraggeber einer Stellenanzeige wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die logistik jobs GmbH seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und im Einklang mit den Datenschutz-Richtlinien maschinell verarbeitet.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die logistik jobs GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen von Stellenanzeigen und Kandidatenprofilen.

(2) Die logistik jobs GmbH gewährleistet nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit des Internetportals. Eine Gewährleistung durch die logistik jobs GmbH scheidet insbesondere in den Fällen aus, in denen die Dienste der logistik jobs GmbH nicht verfügbar sind, wenn eine durch den Nutzer nicht geeignete Software, fehlerhafte Einstellungen in der Software des Nutzers oder fehlerhafte Hardware verwendet wird.

(3) Die logistik jobs GmbH gewährleistet die Verfügbarkeit des Internetportals nicht, wenn die Kommunikationsstruktur des Internets gestört ist oder Störungen bei einem beteiligten Online-Dienst eintreten.

(4) Kommt es zu einem längeren Ausfall (x > 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen) des Internetportals, den die logistik jobs GmbH oder von Ihr beauftragte Dritte zu verantworten haben, so hat der Auftraggeber einer Stellenanzeige einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(5) Wird eine Stellenanzeige mangelhaft wiedergegeben und hat die logistik jobs GmbH hierfür die Verantwortung zu tragen, hat der Auftraggeber der Stellenanzeige einen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzstellenanzeige, in dem Umfang, in dem die Darstellung der mangelhaften Stellenanzeige vermindert wurde.

(6) Kann die logistik jobs GmbH vorhandene Darstellungsprobleme bei einer Stellenanzeige nicht beheben, oder verzögert sich die korrekte Darstellung über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die logistik jobs GmbH zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber nach eigener Wahl berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Anzeigenpreises zu verlangen.

§ 12 Links

Die von der logistik jobs GmbH betriebenen Internet-Webseiten enthalten Links zu anderen Internet-Webseiten, auf deren Inhalt die logistik jobs GmbH keinen Einfluss hat. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.

§ 13 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, haftet die logistik jobs GmbH auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die logistik jobs GmbH haftet für Schäden aus einfach fahrlässigen Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von logistik jobs GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die logistik jobs GmbH haftet unbeschränkt für das Fehlen etwaig zugesicherter Eigenschaften oder im Falle ausdrücklicher Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Diese Haftungsregeln der logistik jobs GmbH geltend entsprechend für ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Die logistik jobs GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass bei einem veröffentlichten Stellenangebot der Auftraggeber eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen erhält.

(5) Die logistik jobs GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass bei einem veröffentlichten Kandidatenprofil der tatsächliche Kontakt mit einem Interessenten zustande kommt.

(6) Die logistik jobs GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der durch die logistik jobs GmbH nach Weisung von Auftraggebern und Bewerbern veröffentlichten Daten, sowie den darin enthaltenen Sachaussagen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Erfüllungsort ist Magdeburg.

(3) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Magdeburg bzw. Landgericht Magdeburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertragsverhältnis mit der logistik jobs GmbH ergebenden Streitigkeiten.

(4) Nebenabreden, Streichungen, Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird sodann einvernehmlich durch eine neue Klausel ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.